Überzeit
Überzeit sind Arbeitsstunden, die über die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden hinaus geleistet werden. Die Regelungen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit und zur Überzeit finden sich im Arbeitsgesetz in den Artikeln 9, 12 und 13. Das Gesetz schränkt die Überzeitarbeit ein.
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