Grundsatz: Wird der Bonus berechenbar, dann ist es Lohnbestandteil.

Nach gängiger Rechtssprechung, wird der Bonus nach 3 hintereinander folgenden Jahren, ohne dass der Arbeitgeber einen Freiwilligskeitsvorbehalt angebracht hat, ab dem 4. Jahr zur Pflicht.

Wenn die Höhe des Bonus sich jeweils jährlich verändert hat, wird diese Pflicht nicht aufgehoben, jedoch kann der Arbeitgeber nach sogenannten billigem Ermessen die Höhe des Bonus auch kleiner festlegen.