Mehr Stunden als vertraglich vereinbart. Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer Überstunden einfordern, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Überstunden sind notwendig und zumutbar.
  • Die Überstunden sind physisch und psychisch nicht übermässig anstrengend.
  • Die Arbeitszeiten und täglichen Ruhezeiten werden eingehalten.

Entschädigung: Lohnzuschlag von 25% Zuschlag oder Kompensation durch Freizeit (die Kompensation setzt jedoch die Zustimmung des Arbeitnehmers und eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber voraus).
Die Entschädigung kann vertraglich wegbedungen werden (zB: Kaderverträge), es kann auch schriftlich vereinbart werden, dass die Überstunden ohne Zuschlag entschädigt werden oder mit einem Zuschlag von weniger als 25 Prozent.

Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichten, wenn es zumutbar ist.
(zB: Ist es nicht zumutbar, wenn das Elternteil für diese Zeit  Kinderbetreuung keine hat).