Gleichbehandlung
Verankert in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz. Ohne sachliche Gründe müssen alle Geschlechter den selben Lohn für selbige Arbeit erhalten.
Verankert in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz. Ohne sachliche Gründe müssen alle Geschlechter den selben Lohn für selbige Arbeit erhalten.
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