Basler, Berner und Zürcher Kommentar
Die Begriffe Basler Kommentar, Berner Kommentar und Zürcher Kommentar beziehen sich auf verschiedene Arten von Kommentaren in der Rechtslehre des schweizerischen Rechts. Diese Kommentare sind umfassende und detaillierte Erläuterungen zu Gesetzen und Rechtsvorschriften, die von Rechtswissenschaftlern, Juristen und Experten verfasst werden. Sie dienen dazu, die Interpretation und Anwendung von Gesetzen zu erleichtern und zu vertiefen.
Basler Kommentar:
Der Basler Kommentar ist eine renommierte Kommentarreihe, welche vom Helbing Lichtenhahn Verlag in Basel vertrieben wird. Die Kommentare sollen einen kompetenten, kompakten und kompletten Überblick über die Lehre und Rechtsprechung zu den wichtigsten Schweizer Bundesgesetzen bieten. Jeder Band umfasst ca. 2000 Seiten, wobei die Ausgaben zum Zivilgesetzbuch, zum Obligationenrecht, zum Strafgesetzbuch und zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs je in zwei Bänden erscheinen. Die Bände werden regelmässig aktualisiert und erscheinen im Abstand von einigen Jahren neu.
Der Basler Kommentar zeichnet sich durch eine umfassende und fundierte Analyse der einzelnen Gesetzesartikel aus. Er wird von einer Gruppe angesehener Rechtsexperten verfasst und bietet detaillierte Kommentare, Beispiele, rechtliche Meinungen und Verweise auf Rechtsprechung.
Zürcher Kommentar:
Der Zürcher Kommentar ist eine Reihe von Gesetzeskommentaren, die sich mit dem schweizerischen Zivilrecht (Zivilgesetzbuch, Obligationenrecht sowie Nebengesetze des Bundes) befassen und im Verlag Schulthess Juristische Medien erscheinen.
Der Zürcher Kommentar zeichnet sich ebenfalls durch eine tiefgehende Analyse der Gesetzesartikel aus und bietet eine wissenschaftliche Herangehensweise an die Auslegung und Anwendung von Rechtsvorschriften.
Berner Kommentar:
Beim Verlag Stämpfli in Bern erscheint der Berner Kommentar als eine Sammlung von Gesetzeskommentaren, die sich vorrangig mit dem schweizerischen Privatrecht befassen, insbesondere dem Zivilgesetzbuch und dem Obligationenrecht.
Der Berner Kommentar wird von einer Gruppe von Rechtsexperten und Juristen verfasst und herausgegeben. Er bietet eine ausführliche Analyse und Kommentierung der Gesetzesartikel im Bereich des schweizerischen Zivilprozessrechts. Dies umfasst unter anderem Regelungen zum Verfahren vor Gericht, zur Beweisführung, zu Rechtsmittelverfahren und anderen prozessualen Aspekten.
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