Lohnforderungen
Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre.
Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre.
Verankert in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz. Ohne sachliche Gründe müssen alle Geschlechter den selben Lohn für selbige Arbeit erhalten.
Sollte der Lohn ausbleiben oder reduziert ausbezahlt werden, sofort reagieren und sich beim Arbeitgeber melden. Vor allem wenn ein reduzierter Lohn ausbezahlt und zulange zugewartet wird (ca. 3 – 6 Monate), kann es sein, dass einzelne Gerichte davon ausgehen der Arbeitnehmer sei mit der Lohnreduktion einverstanden gewesen.
Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitsgeber-Organisationen, welche «bessere» Arbeitsbedingungen vertraglich regeln.
Wenn im Arbeitsvertrag, GAV oder Personalreglement kein 13. Monatslohn vereinbart ist, ist kein 13. Lohnerhöhung geschuldet.
Wenn im Arbeitsvertrag, GAV oder Personalreglement kein 13. Monatslohn vereinbart ist, ist auch kein 13. Monatslohn geschuldet.
Grundsatz: Wird der Bonus berechenbar, dann ist es Lohnbestandteil. Nach gängiger Rechtssprechung, wird der Bonus nach 3 hintereinander folgenden Jahren, ohne dass der Arbeitgeber einen Freiwilligskeitsvorbehalt angebracht hat, ab dem 4. Jahr zur Pflicht. Wenn die Höhe des Bonus sich jeweils jährlich verändert hat, wird diese Pflicht nicht aufgehoben, jedoch kann der Arbeitgeber nach sogenannten […]
Art. 338 OR: Das Arbeitsverhältnis wird zum Todestag beendet, es besteht eine Lohnfortzahlung für die bereits geleistete Arbeitszeit In rechtlicher Hinsicht ist vorzugehen, wie bei einer ordentlichen Vertragsauflösung. Sämtliche noch offenen Ansprüche des Arbeitnehmers, wie Lohn, Ferienlohn für noch nicht bezogene Ferien, offene Ansprüche für Überstunden, Spesen usw., sind abzurechnen und den Erben auszuzahlen. Lohnnachgenuss: […]
Krankheit: Es werden 2 grundsätzliche Fälle unterschieden. Es besteht keine Krankentaggeldversicherung: Art. 324a OR: Gleicher Lohn für eine gewisse Zeit, sofern das Arbeitsverhältnis bereits mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde. Im ersten Dienstjahr hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Lohn für mindestens 3 Wochen und nachher angemessen […]
Mehr Stunden als vertraglich vereinbart. Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer Überstunden einfordern, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Überstunden sind notwendig und zumutbar. Die Überstunden sind physisch und psychisch nicht übermässig anstrengend. Die Arbeitszeiten und täglichen Ruhezeiten werden eingehalten. Entschädigung: Lohnzuschlag von 25% Zuschlag oder Kompensation durch Freizeit (die Kompensation setzt jedoch die Zustimmung […]